Die
Fiskalexperten der mittelalterlichen Königshöfe entdeckten mit
dem Aufblühen des Überseehandels mit Rohrzucker im 16.
Jahrhundert natürlich sofort eine neue Steuerquelle. 1841 wurde
in Deutschland eine echte Zuckersteuer eingeführt, die nach dem
Gewicht der angelieferten Zuckerrüben bemessen wurde.
Zum 01.01.1993 wurde die Zuckersteuer abgeschafft.