
Der Finanzbeamte lädt eine Frau an
Amtsstelle vor. Die Frau ruft an und sagt dem Beamten, dass
sie zur Zeit nicht kommen könne. Sie sei hochschwanger und die
Geburt stehe unmittelbar bevor. Der Beamte nimmt das zur
Kenntnis und macht nachstehende Aktennotiz: Wegen
bevorstehender Geburt kann die Steuerpflichtige zur zeit nicht
im Amt vorsprechen. Nach der Niederkunft ist die
Steuerpflichtige erneut zu laden.