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Abschreibung

Konjunkturzuschlag

Der Konjunkturzuschlag wurde vom 01.08.1970 bis 30.06.1971 erhoben.

Hierbei handelte es sich um eine Zwangsanleihe, welche in Höhe von 10% der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erhoben wurde und nach dem 15.06.1972 zinslos an die Steuerpflichtigen zurückgezahlt wurde.

 

Bei uns am Finanzamt hängt ein Schild:

"Geöffnet - wir bitten um Verständnis!"

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