Der Konjunkturzuschlag wurde
vom 01.08.1970 bis 30.06.1971 erhoben.
Hierbei handelte es sich um eine Zwangsanleihe,
welche in Höhe von 10% der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer
erhoben wurde und nach dem 15.06.1972 zinslos an die
Steuerpflichtigen zurückgezahlt wurde.