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Notopfer Berlin

Das Notopfer Berlin war eine Sondersteuer die nach der sowjetischen Blockade Berlins 1948 zur finanziellen Unterstützung Berlins eingeführt wurde. Diese Steuerart wurde als Sondersteuer vom Einkommen bis zum 01.01.1958 sowie als Briefmarkensteuer bis zum 01.04.1956 erhoben.

Aufgrund der eigenen Geruchs- und Geschmacksprobe in der mündlichen Verhandlung ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass der eingeführte Melassesprit ebenso wie Basisrum ..... mit Obstbranntweinen gleichartig ist. Die Unterschiede im Geruch und Geschmack zwischen dem Melassesprit und dem Basisrum sind nicht erheblich. Beide Branntweine waren gleichermaßen gut trinkbar.

( FG Hamburg, Urteil v. 16.11.79 - IV 13/77 S-H, EFG 1980 S. 167 )

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