
Aufgrund der eigenen Geruchs- und
Geschmacksprobe in der mündlichen Verhandlung ist der Senat zu
der Überzeugung gelangt, dass der eingeführte Melassesprit ebenso
wie Basisrum ..... mit Obstbranntweinen gleichartig ist. Die
Unterschiede im Geruch und Geschmack zwischen dem Melassesprit
und dem Basisrum sind nicht erheblich. Beide Branntweine waren
gleichermaßen gut trinkbar.
( FG Hamburg, Urteil v. 16.11.79 - IV 13/77
S-H, EFG 1980 S. 167 )