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Salzsteuer

Die Salzsteuer dürfte eine der ältesten Steuern sein, die in der Entstehung noch auf das römische Vorbild zurückgriff. Ursprünglich als Zoll erhoben, wurde im Mittelalter auf die Erhebung in Form einer Konzessionsabgabe umgestellt. 
1867 wurde auf eine produktionsabhängige Steuer von damals 12,-- DM pro Doppelzentner umgestellt. Die Salzsteuer wurde zum 01.01.1993 abgeschafft.

Großer Umzug im Finanzamt ! Alle Beamten tragen jeweils 2 Ordner auf einmal in die neuen Amtsstuben. Nur Maier trägt immer nur einen Ordner. Als dies der Vorsteher des Finanzamtes sieht, stellt er Maier zur Rede. Ohne langes Nachdenken antwortet Maier: "Die anderen sind eben zu faul, zweimal zu laufen"!

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