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Ergänzungsabgabe

Die Ergänzungsabgabe wurde erstmals ab 01.01.1968 erhoben. Die Ergänzungsabgabe wurde in Höhe von 3% der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer erhoben. Die Ergänzungsabgabe wurde zum 01.01.1975 (Einkommensteuer) bzw. 01.01.1977 (Körperschaftsteuer) abgeschafft.

Eine ältere Dame möchte ihren 2 Enkeln zu Weihnachten ein Geldgeschenk in Höhe von 100,00 €  machen. Aber leider hat sie nicht mehr so viel Geld und schreibt deshalb an den Weihnachtsmann einen Brief in dem sie ihn bittet, ihr doch diesen Betrag zu schicken.

Aufgrund widriger Umstände landet dieser Brief beim Finanzamt, aber der Beamte, der diesen Brief liest, ist zu Tränen gerührt und beginnt eine spontane Sammlung unter seinen Kollegen. Sie bekommen aber nur 60,00 DM zusammen. "Naja," denkt sich unser Beamter "besser als nichts!" Und er schickt der Frau einen Umschlag mit den 60,00 DM zu mit einem kleinen Brief.

Die alte Frau ist begeistert, aber doch auch erstaunt, als sie den Brief bekommt. Als sie dann das Geld zählt, schreibt sie nochmals an den Weihnachtsmann und zwar mit folgendem Wortlaut: "Vielen Dank für die 100,00 €. Aber bitte schicke den Brief in Zukunft nicht mehr über das Finanzamt. Die dort haben mir doch glatt 40,00 € an Steuern abgezogen!"

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