Geschichtliche Entwicklung
Die Urform der Grunderwerbsteuer war die
Besitzwechselabgabe, welche im Mittelalter an den Grundherren zu
zahlen war
Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der entgeltliche Eigentumswechsel von
Grundbesitz. Steuerschuldner sind hierbei die Beteiligten, also
Verkäufer und Erwerber. Hier kann vereinbart werden, dass nur
eine Partei die Steuer trägt.
Es gibt im Grunderwerbsteuergesetz Steuerbefreiungen, z.B. bei
Erbauseinandersetzung.
Wie hoch ist die Steuer
Die Steuer betrug bis 31.12.2006 einheitlich 3,5%. Im Sommer
2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugewiesen.
Als Folge hieraus hat Berlin als erstes Bundesland zum
01.01.2007 die Grunderwerbsteuer auf 4,5% erhöht.
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