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Grunderwerbsteuer

Geschichtliche Entwicklung
Die Urform der Grunderwerbsteuer war die Besitzwechselabgabe, welche im Mittelalter an den Grundherren zu zahlen war

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der entgeltliche Eigentumswechsel von Grundbesitz. Steuerschuldner sind hierbei die Beteiligten, also Verkäufer und Erwerber. Hier kann vereinbart werden, dass nur eine Partei die Steuer trägt.
Es gibt im Grunderwerbsteuergesetz Steuerbefreiungen, z.B. bei Erbauseinandersetzung.

Wie hoch ist die Steuer
Die Steuer betrug bis 31.12.2006 einheitlich 3,5%. Im Sommer 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugewiesen. Als Folge hieraus hat Berlin als erstes Bundesland zum 01.01.2007 die Grunderwerbsteuer auf 4,5% erhöht.

 

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