Die im Volksmund Sexsteuer genannte spezielle
Vergnügungssteuer wird seit dem Jahr 2004 in Köln erhoben.
Hierbei ist pro Prostituierte ein monatlicher Obulus von 150,--
Euro an die Stadt zu entrichten.
Die Steuer wird für "die gezielte Einräumung der
Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und
Swingerclubs oder Kraftfahrzeugen" erhoben.
Rechtsgrundlage: §§ 2 Nr. 7, 6, 12 (1) und 14 (1) der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 19.12.2003 in der
Fassung vom 14.04.2004 über im Stadtgebiet Köln durchgeführte
vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen.
