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Abschreibung

Zündwarensteuer

Diese Steuer wurde in Deutschland ab 1909 erhoben. Steuerpflichtig waren Zündhölzer, Zündspäne, Feuerzeuge und Feuersteine. Die Zündwarensteuer wurde zum 01.01.1981 abgeschafft.

Es schrieb der Steuerzahler:

"Sehr geehrter Herr Finanzbeamter,
meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung, und Sonderausgaben macht sie auch laufend. Ich möchte sie gern absetzen. Sagen Sie mir bitte wie und wo..."

 

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