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Abschreibung

Süßstoffsteuer

1922 wurde diese Steuer zwecks der steuerlichen Gleichstellung dieses Produktes mit dem Zucker (in Sachen Zuckersteuer) eingeführt. 1965 wurde sie wieder abgeschafft.

Ein Steuerpflichtiger betritt das Büro eines Finanzbeamten.
Der Finanzbeamte tut sehr beschäftigt und sieht kaum von seinen Akten hoch.
Nachdem der Mann nun schon zehn Minuten wartend im Büro verbracht hat, deutet er mit dem Kinn zum Fenster und meint:
"Soll ungesund sein!"
"Was?"
"Blumen im Schlafzimmer!"

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