Steuerbefreiungen
Steuerfrei ist die gesetzliche Sozialversicherung, Lebensversicherungen sowie
private Krankenversicherungen.
Wie wird die Steuer erhoben
Die Steuer wird vom Versicherungsunternehmen an den Fiskus abgeführt. Besteht das Vertragsverhältnis mit einem Versicherer außerhalb der EU, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Finanzamt anzuzeigen. Er muss in diesem Fall selbst eine Steueranmeldung beim Finanzamt einzureichen und die Steuer entrichten.
Steuerhöhe
Die Steuer beträgt grundsätzlich 15%; es gibt jedoch auch hier besondere Steuersätze. So beträgt die Versicherungssteuer auf die Seeschiffskaskoversicherung 2% des Versicherungsentgeltes.

Welchen Trick beherrscht der Fiskus besser als David
Copperfield?
Geld in beliebiger Menge spurlos verschwinden zu lassen.