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Kaffeesteuer

Geschichtliche Entwicklung
Die erste Form der Kaffeesteuer war unter Friedrich dem Großen 1781 ein staatliches Kaffeemonopol, das 1787 wieder aufgegeben wurde. Bis zum Jahr 1949, in dem die Kaffeesteuer geschaffen wurde, wurde diese in Form verschiedener Zölle erhoben.

Besteuerungsrecht
Es handelt sich um eine Bundessteuer

Rechtsgrundlage
Die Kaffeesteuer basiert auf dem Kaffeesteuergesetz.

Wer ist Steuerschuldner und wann wird diese fällig?
Kaffeelager und Herstellungsbetriebe sind so genannte Steuerlager. Steuerschuldner ist der Steuerlagerinhaber. Die Steuer entsteht dadurch, dass der Kaffee zum Verbrauch aus dem Steuerlager entnommen wird.


Wie hoch ist die Kaffeesteuer?
Die Steuer beträgt auf Röstkaffee 2,19 € pro Kilogramm, auf löslichen Kaffee 4,78 € pro Kg.

Teilwert ist der Wert, den sich Steuerberater und Prüfer teilen

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