Geschichtliche Entwicklung Da der Gesetzgeber keine Neuregelung der Vermögensteuer
vorgenommen hat, ist eine Erhebung der Vermögensteuer infolge
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995
ab 1. Januar 1997 nicht mehr möglich. Eine weitere Erhebung
wäre verfassungswidrig. Nicht im Einklang mit dem Gesetz war
jedoch nur die unterschiedliche Besteuerung der Vermögensarten;
die Vermögensteuer an sich ist verfassungskonform.
Das Vermögensteuergesetz wurde jedoch formell niemals
aufgehoben.
Was war steuerpflichtig Steuerpflichtig waren private und betriebliche Vermögen,
soweit diese bestimmte vermögensbezogene und persönliche
Freibeträge überstiegen haben.
Vor alle deutschen Finanzämter wird jetzt eine Büste von
Schiller aufgestellt. Ja, Schiller hat "Die Räuber" geschrieben,
nun soll er sie auch bewachen.