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Ökosteuer - Stromsteuer

Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 01. April 1999 in Deutschland eingeführt. Sie stellt somit die jüngste aller Verbrauchsteuern dar. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2003 ca. 6,5 Mrd. EUR.

Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, deren Aufkommen dem Bund zusteht. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung.
Sie wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) auf elektrischen Strom erhoben.

Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand "Elektrischer Strom" unter Bezug auf die Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur. Als steuerliche Bemessungsgrundlage legt das Stromsteuerrecht die Megawattstunde fest.
Die Steuer beträgt derzeit pro  Megawattstunde 20,50 Euro
Das Stromsteuerrecht beinhaltet Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen.
Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird, zur Stromerzeugung entnommen wird oder  in Anlagen mit einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt erzeugt und in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, geleistet wird,
ist steuerfrei.

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Steuerermäßigungen gelten z.B. für

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den Betrieb von Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert worden sind,

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den Verkehr mit Oberleitungsomnibussen und den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr,

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Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder

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Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

Darüber hinaus haben Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Rahmen des so genannten Spitzenausgleichs einen zusätzlichen Anspruch auf eine Steuerentlastung,  dessen Höhe sich an der Steuerbelastung einerseits und der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen andererseits orientiert.

Eine Steuererklärung ist eine Erklärung des Bürgers, dass er keine Steuern zahlen möchte 

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