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Abschreibung

Verpackungssteuer

Gesetzesgrundlage

Kommunalabgabengesetze der Länder und Gemeindesatzungen.

Steuerempfänger

Gemeinden.

Steuergegenstand

Nicht wieder verwendbare Verpackungen und nicht wieder verwendbares Geschirr, wenn Speisen darin zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden.

Bemessungsgrundlage

Einzelstücke einer Einwegverpackung (z. B. Einwegdose, Einwegflasche, Einwegbesteck, Einweggeschirr).

Steuersatz

Je nach Gemeinde unterschiedlich.

Steuerpflichtige

Verkäufer der Einwegverpackung bzw. der enthaltenen Produkte.

Wie viele Leute arbeiten im Düsseldorfer Finanzamt? Knapp die Hälfte.

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