Wie hoch ist die Branntweinsteuer
Der Regelsteuersatz beträgt 2550,-- DM pro Hektoliter Alkohol.
Eingeführter Alkohol unterliegt ebenfalls der Branntweinsteuer.
Was bedeutet Branntweinmonopol
Betriebe, die Alkohol produzieren, sind zollamtlich verschlossen. Sämtlicher produzierter Alkohol ist an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abzuführen, welche den
Alkohol an die Verwender unter Aufschlag der Steuer weiterverkauft. Die
Bundesmonopolverwaltung führt den Steueranteil an die Bundeskasse ab.
Von der Ablieferungspflicht ausgenommen ist Alkohol aus Korn, Obst, Wein und nichtland-wirtschaftlichen Rohstoffen.
Eine Ausnahme vom Monopol gilt für die sogenannten Abfindungsbrennereien; hierbei
handelt es sich um kleine Brennereien mit einer Jahresproduktion bis zu 3 Hekoliter Alkohol pro Jahr. Diese dürfen den gebrannten Alkohol selbst vermarkten; die Branntweinsteuer wird nach festgesetzten Ausbeutesätzen, die je nach Rohmaterial schwanken, geschätzt.

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