Rennwettsteuer, Lotteriesteuer und Sportwettsteuer
Geschichtliche Entwicklung Staatliche Lotterien sind aus dem 15. Jahrhundert bekannt. 1881 wurde die Steuer auf
Lotterien in Form einer Stempelabgabe erhoben. Ab 1891 wurden auch die Wettscheine auf
Pferderennen in dieser Art und Weise erfasst. 1922 wurde die heutige Besteuerungsform
eingeführt. Nach dem 2. Weltkrieg wurden Fußballwetten erlaubt, so dass sich hier ein neues Betätigungsfeld für die Fiskalerfinder auftat.
Was ist steuerpflichtig Steuerpflichtig sind die Einsätze auf Sportwetten, Pferdewetten sowie Lotterielose.
Wer ist steuerpflichtig Steuerpflichtiger ist der Veranstalter
Steuerhöhe Die Steuer beträgt 16 2/3 % der Besteuerungsgrundlage. Bei ausländischen Losen beträgt die Steuer 0,25 DM je angefangene Mark des Preises des Loses.
Zwei Mücken treffen sich vor dem Finanzamt. Die eine kommt
herausgeflogen, die andere will gerade hinein fliegen. Meint die
andere die herauskommt: ,"Zwecklos, die saugen selbst!"