Abgeltungssteuer
Alterseinkünftegesetz
Baulandsteuer
Beförderungssteuer
Biersteuer
Börsenumsatzsteuer
Branntweinsteuer
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer
Ergänzungsabgabe
Essigsäuresteuer
Feuerschutzsteuer
Gesellschaftsteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Hypothekengewinnabgabe
Investitionssteuer
Jagd- und Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragsteuer
KFZ-Steuer
Kinosteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Konjunkturzuschlag
Leuchtmittelsteuer
Lohnsteuer
Lustbarkeitssteuer
Mineralölsteuer
Notopfer Berlin
Ökosteuer - Stromsteuer
Rennwettsteuer
Riesterrente
Salzsteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Schenkungsteuer
Sexsteuer
Solidaritätszuschlag
Speiseeissteuer
Spielbankabgabe
Spielkartensteuer
Stabilitätszuschlag
Strafbefreiungserklärungsg.
Süßstoffsteuer
Tabaksteuer
Tanzsteuer
Teesteuer
Tonnagesteuer
Umsatzsteuer
Unternehmenssteuern
Vermögensabgabe
Vermögensteuer
Verpackungssteuer
Versicherungssteuer
Wechselsteuer
Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
Zündwarensteuer
Zweitwohnungssteuer
Steuereinnahmen
Literatur
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Abschreibung

Kinosteuer

Die Kinosteuer, die es seit den 30er-Jahren gibt, ist ein Teil der Vergnügungssteuer. Die Steuer wird auf die Vorführung von Filmen erhoben und ist vom Kinobetreiber an die Gemeinde abzuführen.

Daneben zahlt der Kinobetreiber aufgrund des Filmförderungsgesetz eine Filmabgabe zwischen 1,8% und 3% der Eintrittskartenerlöse an die Filmförderungsanstalt.

 

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