Die Kinosteuer, die es seit den 30er-Jahren gibt, ist ein
Teil der Vergnügungssteuer. Die Steuer wird auf die Vorführung
von Filmen erhoben und ist vom Kinobetreiber an die Gemeinde
abzuführen.
Daneben zahlt der Kinobetreiber aufgrund des
Filmförderungsgesetz eine Filmabgabe zwischen 1,8% und 3% der
Eintrittskartenerlöse an die Filmförderungsanstalt.