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Abschreibung

Jagd- und Fischereisteuer

Geschichtliche Entwicklung
Die mittelalterlichen Naturalabgaben aus Jagd und Fischerei, welche an Kirche und Lehnsherren abzuführen waren dürften als Urform dieser Steuer anzusehen sein. Die Jagdsteuer in der heutigen Form wurde nach dem ersten Weltkrieg geschaffen.

Regionale Unterschiede
Diese Steuer wird nur in einigen Bundesländern erhoben; in machen ist sie sogar untersagt.

Wer ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Jagdausübungsberechtigte.

Steuerhöhe
Bemessungsgrundlage ist der Jahresjagdwert bzw. die bezahlte Jagdpacht, bei der Fischereisteuer die Anzahl der Fischereibezirke.

"Steuererklärungen brauchen nicht mehr unterschrieben zu werden!"

"Warum?"

"Der BFH hat gesagt, man soll nur das unterschreiben, was man versteht!"

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