Ursprünglich
wurden hier im 18. Jahrhundert Stempelabgaben in Form eines
Spielkartenmonopoles erhoben. 1919 wurde die Abgabe durch das
Reichsspielkartensteuergesetz zur Verbrauchsteuer erklärt.
Zum 01.01.1981 erfolgte die Abschaffung dieser Steuerart.
Ich bitte, Ihren Einspruch nochmals zu
überprüfen, zurückzunehmen oder eingehend zu begründen, bevor
ich über ihn ablehnend entscheide.
-Aus einem Brief des FA Kiel Süd an einen Hamburger
Steuerberater-