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Erbschaftsteuer

Geschichtliche Entwicklung
Die ersten Ansätze zu einer Erbschaftsteuer waren der Totenpfund, Totenzins, Totenzoll und der Erbzehnt, die Ende des ersten Jahrtausends von den Grundherren erhoben wurden.
Preußen erlies 1873 ein Erbschaftsteuergesetz, das den übrigen deutschen Ländern als Muster diente. 1906 wurde das Erbschaftsteuergesetz im deutschen Reich vereinheitlicht.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Erwerb con Todes wegen, also das Erbteil, Vermächtnisse, Pflichtteile, Schenkungen auf den Tod sowie Verträge zu Gunsten Dritter auf den Tod (z.B. Lebensversicherung). Vom Erwerb sind bestimmt kraft Gesetz steuerfreie Vermögensgegenstände und persönliche Freibeträge abzuziehen.
Die Steuer wird nicht vom Nachlass, sondern vom Erwerber erhoben.

Steuerhöhe
Die Erbschaftsteuer beträgt einen gewissen Prozentsatz, der sich nach dem Verwandschaftsgrad und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes staffelt.

Steuererhebung
Die Erbschaftsteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.
Sie ist eine Landessteuer.

Es fragte der Zahnarzt: 
"Sagen Sie mal, sind Sie nicht der Finanzbeamte, der bei meiner letzten Steuererklärung so heftig nachgebohrt hat ?"

 

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