Geschichtliche
Entwicklung
Die ersten Ansätze zu einer Erbschaftsteuer waren der
Totenpfund, Totenzins, Totenzoll und der Erbzehnt, die Ende des
ersten Jahrtausends von den Grundherren erhoben wurden.
Preußen erlies 1873 ein Erbschaftsteuergesetz, das den übrigen
deutschen Ländern als Muster diente. 1906 wurde das
Erbschaftsteuergesetz im deutschen Reich vereinheitlicht.
Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Erwerb con Todes wegen, also das
Erbteil, Vermächtnisse, Pflichtteile, Schenkungen auf den Tod
sowie Verträge zu Gunsten Dritter auf den Tod (z.B.
Lebensversicherung). Vom Erwerb sind bestimmt kraft Gesetz
steuerfreie Vermögensgegenstände und persönliche Freibeträge
abzuziehen.
Die Steuer wird nicht vom Nachlass, sondern vom Erwerber
erhoben. |
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