Steuerbescheide bald vorläufig - dann kein Einspruch wegen Solidaritätszuschlag mehr notwendig!
Pressemeldung des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen:Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, den Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2005 vorläufig festzusetzen. Dies wird so schnell wie möglich von den Finanzämtern umgesetzt. Danach ist in diesen Fällen kein Einspruch mehr gegen den Einkommensteuerbescheid erforderlich.
Soweit im Moment ein Steuerbescheid den Vorläufigkeitsvermerk noch nicht enthält, kann der Steuerbürger die Vorläufigkeit innerhalb eines Monats nach Bescheiderteilung beantragen.

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